Der Vorstand des StFVB hat in seiner heutigen Vorstandssitzung einstimmig beschlossen folgendes Dokument zu veröffentlichen.
Um Haftungen des StFVB und vorgebrachte Schadenersatzforderungen durch Mitglieder des StFVB oder Dritte, die durch die Durchführung von Nachtveranstaltungen mit Bogenschießen auf 3D Parcours und/oder dazugehörigen Einschießplätzen entstehen könnten, auszuschließen, teilt der Vorstand des StFVB folgendes mit:
Der Vorstand des StFVB betrachtet Nachtveranstaltungen mit Bogenschießen auf 3D Parcours und/oder dazugehörigen Einschießplätzen grundsätzlich als nicht sicher und empfiehlt den Mitgliedern des StFVB nachdrücklich von derartigen Veranstaltungen Abstand zu nehmen bzw. davon abzusehen.
Bei Vorfällen, Zwischenfällen, Unfällen usw. während einer derartigen Nachtveranstaltung, kann daher nicht mit einer Unterstützung des Vorstandes des StFVB gerechnet werden. Laut Vereinsgesetz haftet daher nur die/der Obfrau/Obmann des veranstaltenden Vereines unmittelbar und mit seinem gesamten Vermögen.
Der Vorstand des StFVB

