60+ Regelung und WKO 3.1.f

Liebe Obleute, liebe Bogenschütz*innen

Ihr habt sicher schon von einem Dokument (ÖBSV Homepage, ÖBSV Facebook usw.), publiziert im Namen des Vorstandes des ÖBSV von einem von allen Funktionen zurückgetretenen Funktionärs des ÖBSV, bezüglich der möglicherweise in Zukunft in Kraft tretenden 60+ Altersbestimmung gehört. Wie Ihr ja schon wisst ist eine derartige Bestimmung bei der Länderkonferenz mit knapper Mehrheit angenommen worden. Derzeit gilt jedoch noch die 50+ und 65+ Regelung. Nun man fragt sich daher, warum der ÖBSV die ÖStM/ÖM nicht WKO konform ausgeschrieben hat. Das wird vom ÖBSV mit WKO 3.1.f begründet. Nun was besagt diese Regel? Ganz einfach gesagt: jeder Veranstalter kann machen was er will, solange es nur in der Ausschreibung steht.

WKO 3.1.f: Genaue Angabe des Austragungsmodus (insbesondere aller von den Regeln abweichenden Austragungsmodalitäten)

Das bedeutet für eine mögliche Zukunft (unabhängig von irgendwelchen publizierten Fristen), dass ein Veranstalter durchaus 50+ und 65+ statt 60+ ausschreiben kann, solange das in der Ausschreibung ausgeführt ist. Da dieser Vorgehensweise durch die WKO geregelt ist, kann dem Veranstalter auch nicht vom ÖBSV der Sternstatus entzogen werde.

Liebe Veranstalter Ihr könnt daher immer, falls notwendig, diese Regel WKO 3.1.f anwenden, aber bitte mit Verantwortung.

MFG Helmut Gausterer

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